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Testangebot für alle Sitte Mitarbeiter*innen

„Ab der KW 16 bekommen unserere Mitarbeiter pro Woche einen Test, wenn er oder sie einen haben möchte.“, stellt Dr. Bernd Sitte klar, „Jeder Mitarbeiter kann einfach bei seiner Niederlassung / Abteilung nachfragen“. Leider ist noch nicht ganz klar, ab wann die geplante Pflicht der Bundesregierung zum Testangebot für COVID-19 Tests wirklich gelten wird, aber die Zusage für alle Sitte Mitarbeiter*innen ist verbindlich – unabhängig davon, ob die neue Verordnung am 21.4. oder erst am 26.4. in Kraft tritt.

„Zum Glück haben wir in einigen Bereichen mit den Selbst-Schnelltests schon Erfahrung gesammelt und auch schon Tests von verschiedenen Herstellern beschafft und ausprobiert.“, zeigt sich Dr. Bernd Sitte erleichtert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Egal von welchem Hersteller, die Laien-Selbsttests dauern immer ca. 5 Minuten Vorbereitungszeit plus 15 Minuten Wartezeit auf das Ergebnis. Der Nasenabstrich wird dabei nur im vorderen Nasenbereich genommen. „Ein Hersteller wirbt hier mit dem Slogan “…so einfach wie popeln!””, schmunzelt Dr. Bernd Sitte. Anschießend wird das Stäbchen mit der Probe in einer Flüssigkeit gelöst und diese wird dann auf einen Teststreifen geträufelt. Nach 15 Minuten ist das Ergebnis da.

Bislang gab es in der Sitte Unternehmensgruppe zwei Fälle an ganz unterschiedlichen Standorten, in denen ein solcher Schnelltest bei einem der Mitarbeiter positiv war. In beiden Fällen haben sich die Mitarbeiter gleich in Quarantäne begeben, zusätzlich wurde ein PCR-Test gemacht, der das Ergebnis bestätigte. Bernd Sitte stellt klar: „Ich sehe das als Erfolg, weil beide Mitarbeiter so bei uns niemanden mehr anstecken konnten und auch privat für sie Klarheit herrschte – ein positives Testergebnis ist zwar wirklich blöd, aber man kann damit alle anderen wirksam schützen.“

Bisher gab es keine „falsch-positiven“ Ergebnisse. Aber ein Hinweis darf nicht fehlen: Wenn ein Test negativ ausfällt, kann trotzdem schon eine Infektion mit einer niedrigen Viruslast vorliegen. Deshalb gilt: Auch nach einem Test gelten alle Schutzvorschriften wie Abstand halten oder Maske tragen weiterhin.