Beitragsbild

Hamburg: Externenprüfung bestanden

Die Externenprüfung nach § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit der Prüfungsordnung der IHK bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. In der Niederlassung Hamburg hat nun erstmalig ein Mitarbeiter diese Prüfung erfolgreich absolviert: Der 34-jährige Wajdi Naser arbeitete drei Jahre lang als Elektrohelfer, weil seine Ausbildung als Elektriker aus Palästina in Deutschland nicht anerkannt wurde. 11 Jahre hatte er in Palästina bereits als Elektriker gearbeitet, bevor er 2019 zu Sitte kam. Niederlassungsleiter Peter Schubert: „Wir freuen uns, dass Herr Naser nun endlich schriftlich hat, was er schon lange kann. Sitte hat ihn bei der Externenprüfung unterstützt und nun bekommt er seinen neuen Arbeitsvertrag als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik.“

Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt. Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten.

Wajdi Naser (links im Bild) hat nun seinen Gesellenbrief und das Prüfungszeugnis in der Tasche und startet seine Karriere bei Sitte so richtig durch. Herzlichen Glückwunsch!