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In der Niederlassung Wilhelmshaven ging es am 10. Februar steil hinauf: Acht Mitarbeiter nahmen an einer Hubbühnenschulung teil. Im Rahmen der Sitte Qualifizierungsmaßnahmen wird diese Schulung nicht nur als Erstschulung, sondern regelmäßig nach fünf Jahren auch als Wiederholungsschulung zur Auffrischung bzw. Schulung auf neue Hebebühnenmodelle angeboten. Die Partnerfirma Ulferts führte die Schulung durch und stellte die Exponate aus dem firmeneigenen Maschinenpark zur Verfügung.

Zunächst stand der theoretische Teil im Vordergrund: Verwendungszweck der Hubarbeitsbühne, Check der Hubarbeitsbühne, sichere Aufstellung, PSAgA, Rettung bei Versagen der Technik, Bedienung vom Boden aus zur Rettung verletzter Personen im Korb, Rechtliches und mögliche Gefahren wurden hier thematisiert.

Im Praxisteil schauten alle gebannt in den Himmel: Der Wind war recht frisch, dunkle Regenwolken zogen im Hintergrund auf. Doch schließlich spielte das Wetter mit und so wurde dann an und auf der 32 m LKW-Bühne geübt. „Alle Teilnehmer haben den Test bestanden und dürfen nun Hubbühnen aller Art bedienen!“, freut sich Niederlassungsleiter Thomas Tönjes, „Eine Einweisung des Hubarbeitsbühnenbetreibers vor Ort ist trotzdem verpflichtend!“, mahnt er. Neben den Zertifikaten, die den Teilnehmern die Erfüllung aller relevanten Berufsgenossenschafts-Vorgaben nach DGUV 308-008 bescheinigen, erhielten alle Teilnehmer auch eine OperatorCARD, sozusagen den „Hebebühnen-Führerschein“.

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Die Externenprüfung nach § 43 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit der Prüfungsordnung der IHK bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. In der Niederlassung Hamburg hat nun erstmalig ein Mitarbeiter diese Prüfung erfolgreich absolviert: Der 34-jährige Wajdi Naser arbeitete drei Jahre lang als Elektrohelfer, weil seine Ausbildung als Elektriker aus Palästina in Deutschland nicht anerkannt wurde. 11 Jahre hatte er in Palästina bereits als Elektriker gearbeitet, bevor er 2019 zu Sitte kam. Niederlassungsleiter Peter Schubert: „Wir freuen uns, dass Herr Naser nun endlich schriftlich hat, was er schon lange kann. Sitte hat ihn bei der Externenprüfung unterstützt und nun bekommt er seinen neuen Arbeitsvertrag als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik.“

Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt. Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten.

Wajdi Naser (links im Bild) hat nun seinen Gesellenbrief und das Prüfungszeugnis in der Tasche und startet seine Karriere bei Sitte so richtig durch. Herzlichen Glückwunsch!

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Die Vereinigte Kreidewerke Dammann GmbH & Co. KG stellen seit über 150 Jahren Fein- und Grobkreide her und produzieren heute in den drei Werken Söhlde, Lägerdorf und auf Rügen.

Für die elektrische Betriebsinstandhaltung setzen die Kreidewerke Dammann auf das Know-how von Sitte Elektrotechnik. Schon seit 2007 sind immer wieder Sitte Profis im langfristigen Einsatz, um die Produktion mit sicherzustellen.

Im Rahmen seines Qualitätsmanagement-Systems führt Dammann regelmäßige Lieferantenbewertungen durch. In der Überprüfung für 2020 erzielte Sitte Elektrotechnik dabei durchgehend Bestnoten und erhielt den Status eines „A-Lieferanten“. „Wir freuen uns weiterhin auf eine gute Geschäftsbeziehung!“, so Dr.-Ing. Friederike Krey, Head of Quality Safety Health & Environment Central Europe Dammann.

Peter Schubert, der Leiter der Hamburger Sitte Niederlassung, betreut den Kunden Dammann seit einigen Jahren und setzt vor Ort regelmäßig Elektrotechniker ein, die einen reibungslosen Übergang für die Arbeit vor Ort gewährleisten und die neuen Kollegen stets optimal einarbeiten. „Wir sind sehr stolz, dass unsere Leistung bei Dammann so anerkannt ist und ich bedanke mich herzlich bei meinem Team für eine so tolle Beurteilung!“

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„Ab der KW 16 bekommen unserere Mitarbeiter pro Woche einen Test, wenn er oder sie einen haben möchte.“, stellt Dr. Bernd Sitte klar, „Jeder Mitarbeiter kann einfach bei seiner Niederlassung / Abteilung nachfragen“. Leider ist noch nicht ganz klar, ab wann die geplante Pflicht der Bundesregierung zum Testangebot für COVID-19 Tests wirklich gelten wird, aber die Zusage für alle Sitte Mitarbeiter*innen ist verbindlich – unabhängig davon, ob die neue Verordnung am 21.4. oder erst am 26.4. in Kraft tritt.

„Zum Glück haben wir in einigen Bereichen mit den Selbst-Schnelltests schon Erfahrung gesammelt und auch schon Tests von verschiedenen Herstellern beschafft und ausprobiert.“, zeigt sich Dr. Bernd Sitte erleichtert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Egal von welchem Hersteller, die Laien-Selbsttests dauern immer ca. 5 Minuten Vorbereitungszeit plus 15 Minuten Wartezeit auf das Ergebnis. Der Nasenabstrich wird dabei nur im vorderen Nasenbereich genommen. „Ein Hersteller wirbt hier mit dem Slogan “…so einfach wie popeln!””, schmunzelt Dr. Bernd Sitte. Anschießend wird das Stäbchen mit der Probe in einer Flüssigkeit gelöst und diese wird dann auf einen Teststreifen geträufelt. Nach 15 Minuten ist das Ergebnis da.

Bislang gab es in der Sitte Unternehmensgruppe zwei Fälle an ganz unterschiedlichen Standorten, in denen ein solcher Schnelltest bei einem der Mitarbeiter positiv war. In beiden Fällen haben sich die Mitarbeiter gleich in Quarantäne begeben, zusätzlich wurde ein PCR-Test gemacht, der das Ergebnis bestätigte. Bernd Sitte stellt klar: „Ich sehe das als Erfolg, weil beide Mitarbeiter so bei uns niemanden mehr anstecken konnten und auch privat für sie Klarheit herrschte – ein positives Testergebnis ist zwar wirklich blöd, aber man kann damit alle anderen wirksam schützen.“

Bisher gab es keine „falsch-positiven“ Ergebnisse. Aber ein Hinweis darf nicht fehlen: Wenn ein Test negativ ausfällt, kann trotzdem schon eine Infektion mit einer niedrigen Viruslast vorliegen. Deshalb gilt: Auch nach einem Test gelten alle Schutzvorschriften wie Abstand halten oder Maske tragen weiterhin.

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